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#Mietenwahnsinn-Hessen

Gemeinsam gegen Spaltung und Verdrängung – bezahlbarer Wohnraum für alle!

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Wohnungspolitik braucht konkrete Ziele und ausreichende Finanzierung

Pressemitteilung von 21. Dezember 2023

Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD

Eine Verordnung gegen spekulativen Leerstand, mehr altersgerechte und barrierefreie Wohnungen, ein Landesprogramm für Azubi-Wohnen und zusätzliche Investitionen in den sozialen Wohnungsbau: Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD enthält einige positive Ankündigungen, bleibt aber vage und unverbindlich, vor allem was die Finanzierung dieser Vorhaben angeht. Angesichts weiter steigender Mieten und Wohnungsnot appelliert das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen an die künftige Landesregierung der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oberste Priorität zu geben und das nötige Geld für eine Trendwende bereit zu stellen. In der vorigen Legislaturperiode wurde das versäumt, noch immer fallen mehr Sozialwohnungen aus der Bindung als neu geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts knapper öffentlicher Kassen ist eine Eigentumsförderung, wie sie im Koalitionsvertrag bereits konkret festgeschrieben wird, nicht zeitgemäß und kontraproduktiv. Das

Pestel-Institut hatte für Hessen ermittelt, dass allein in der jetzigen Legislaturperiode zusätzlich 30.000 soziale und bezahlbare Mietwohnungen pro Jahr geschaffen werden müssen. 

Auch beim Thema Klimaschutz und Gebäudesektor fehlen belastbare Zielsetzungen und Aussagen dazu, wie Mieter*innen bei energetischer Sanierung vor Mieterhöhungen geschützt werden sollen. Der angekündigte Zuschuss für den Heizungsaustausch in Härtefällen richtet sich wiederum nur an Eigentümer*innen.

Negativ bewertet das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen, dass die Kündigungssperrfrist nach einem Wohnungsverkauf von bisher acht auf künftig sechs Jahre gesenkt werden soll, zugunsten der Eigentümer*innen und zulasten der Mieter*innen. Außerdem sollen die Gebiete, in denen die Mietpreisbremse, und die reduzierte Kappungsgrenze gelten, nicht ausgeweitet werden. Die erst kürzlich eingeführte Baulandmodernisierungsverordnung soll zudem schon Ende 2025 auslaufen. Diese bietet bisher den Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu begrenzen.  

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