Pressemitteilung vom 21. Dezember 2023
Wohnungspolitik braucht konkrete Ziele und ausreichende Finanzierung
Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD
Eine Verordnung gegen spekulativen Leerstand, mehr altersgerechte und barrierefreie Wohnungen, ein Landesprogramm für Azubi-Wohnen und zusätzliche Investitionen in den sozialen Wohnungsbau: Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD enthält einige positive Ankündigungen, bleibt aber vage und unverbindlich, vor allem was die Finanzierung dieser Vorhaben angeht. Angesichts weiter steigender Mieten und Wohnungsnot appelliert das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen an die künftige Landesregierung der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oberste Priorität zu geben und das nötige Geld für eine Trendwende bereit zu stellen. In der vorigen Legislaturperiode wurde das versäumt, noch immer fallen mehr Sozialwohnungen aus der Bindung als neu geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts knapper öffentlicher Kassen ist eine Eigentumsförderung, wie sie im Koalitionsvertrag bereits konkret festgeschrieben wird, nicht zeitgemäß und kontraproduktiv. Das
Pestel-Institut hatte für Hessen ermittelt, dass allein in der jetzigen Legislaturperiode zusätzlich 30.000 soziale und bezahlbare Mietwohnungen pro Jahr geschaffen werden müssen.
Auch beim Thema Klimaschutz und Gebäudesektor fehlen belastbare Zielsetzungen und Aussagen dazu, wie Mieter*innen bei energetischer Sanierung vor Mieterhöhungen geschützt werden sollen. Der angekündigte Zuschuss für den Heizungsaustausch in Härtefällen richtet sich wiederum nur an Eigentümer*innen.
Negativ bewertet das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen, dass die Kündigungssperrfrist nach einem Wohnungsverkauf von bisher acht auf künftig sechs Jahre gesenkt werden soll, zugunsten der Eigentümer*innen und zulasten der Mieter*innen. Außerdem sollen die Gebiete, in denen die Mietpreisbremse, und die reduzierte Kappungsgrenze gelten, nicht ausgeweitet werden. Die erst kürzlich eingeführte Baulandmodernisierungsverordnung soll zudem schon Ende 2025 auslaufen. Diese bietet bisher den Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu begrenzen
Pressemitteilung vom 2. Juni 2023
Das Thema Wohnen nicht dem Markt überlassen
Bündnis Mietenwahnsinn-Hessen stellt seine Forderungen zur Landtagswahl vor
Mit Blick auf die Landtagswahl im Oktober 2023 appelliert das Bündnis Mietenwahnsinn-Hessen erneut an die Parteien, das Thema Wohnen stärker als bisher in den Fokus zu nehmen. Wohnungspolitik ist Sozialpolitik und die Versorgung mit menschenwürdigem Wohnraum darf nicht dem Markt überlassen werden, betont das Bündnis von mehr als 40 Mieter*innenvereinen und -initiativen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Studierendenvertretungen und anderen Gruppen, die für ein solidarisches Miteinander einstehen.
Die dramatische Situation für Mieter*innen spitzt sich in Hessen weiter zu. In einer Situation, in der viele Menschen ohnehin unter der Inflation leiden, geht der Anstieg der Mieten ungebremst weiter. Kurz vor Ende der Legislaturperiode steht fest, dass die schwarz-grüne Landesregierung ihr wohnungspolitisches Ziel klar verfehlt hat. Im Koalitionsvertrag hatte sie noch formuliert: „Im Mittelpunkt unserer Wohnungspolitik steht das Ziel, dass alle Menschen in Hessen eine gute Wohnung zu einem bezahlbaren Preis finden können.“ Von diesem Ziel ist die Landesregierung aber laut Bündnis weit entfernt.
In den letzten 30 Jahren hat sich die Zahl der Sozialwohnung in Hessen mehr als halbiert und in dieser Legislaturperiode ist der Sozialwohnungsbestand nur minimal angestiegen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums lag die Zahl der Sozialwohnungen 2018 bei 80.309 Wohnungen und 2022 bei 82.159. Das ist ein Anstieg um nur rund 2 %. Weiterhin ist das größte Problem eine zu kurze Bindungsdauer der Sozialwohnungen.
Mehr als 50.000 Menschen stehen auf den Wartelisten für Sozialwohnungen.
Ende Mai hat die Landesregierung die Förderkonditionen für den Sozialwohnungsbau verbessert, was zwar zu begrüßen ist, aber keine Trendwende bringt. Um diese zu erreichen, müssten jährlich mindestens 10.000 neue Sozialwohnungen geschaffen, eine zeitlich unbefristete Sozialbindung und eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit eingeführt werden. Kurzfristig müsste die Landesregierung das Eigenkapital der Nassauischen Heimstätte weiter aufstocken, um mehr Sozialwohnungen zu schaffen.
Die energetische Gebäudesanierung muss aus Klimaschutzgründen massiv ausgeweitet werden, die Kosten dafür müssen gerecht zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen und öffentlicher Hand aufgeteilt werden. Klimaschutz im Gebäudesektor darf nicht zu Verdrängung und einer Erhöhung der Warmmieten führen. Damit
einkommensschwache Haushalte nicht überlastet werden, ist eine sozial ausdifferenzierte finanzielle Förderung notwendig. Zusätzlich zur Weiterentwicklung der Bundesförderung sollten Landesförderprogramme auf den Weg gebracht werden, unter anderem zur energetischen Modernisierung von Sozialwohnungen, öffentlichen Gebäu-den und gemeinnützigen Einrichtungen.
Von den immer weiter steigenden Mieten sind längst breite Bevölkerungsschichten betroffen. In Hessen zahlt fast jeder fünfte Hauptmieterhaushalt mindestens 40 Prozent seines Nettoeinkommens für Wohnzwecke. Besonders belastet sind dabei Haushalte, die erst kürzlich eingezogen sind, Einpersonenhaushalte und Haushalte in Großstädten. Durch Spekulation und Luxussanierungen nehmen Verdrängung und soziale Spaltung immer weiter zu. Zwangsräumungen müssen verhindert und Obdachlosigkeit bekämpft werden. Nach den Ergebnissen der amtlichen Erhebung im Rahmen des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes waren im Januar 2022 rund 12.000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Zahlen dazu, wie viele Menschen in Hessen auf der Straße leben, oder von verdeckter Obdachlosigkeit betroffen sind, liegen nicht vor. Das Bündnis Mietenwahnsinn-Hessen fordert die Landesregierung auf, den Beschluss der EU-Kommission umzusetzen, die Obdachlosigkeit bis 2030 zu beseitigen. Dafür muss sie einen Aktionsplan mit konkreten Maßnah-men entwickeln. Das Bündnis Mietenwahnsinn fordert zudem ein Landesförderpro-gramm für soziale Wohnraumhilfen, um Menschen in besonderen Lebenslagen Wohnraum zu vermitteln. Hessenweit sollten außerdem kommunale Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlust etabliert werden.
Das Forderungspapier des Bündnisses Mietenwahnsinn-Hessen finden sie unter disesem Link.
PM Bündnis Mietenwahnsinn Hessen zur Landtagswahl
Pressemitteilung vom 25. März 2022
Flucht aus der Ukraine: In Hessen fehlt mehr denn je bezahlbarer Wohnraum
Landesregierung muss Gentrifizierung und Mietenwahnsinn entschieden bekämpfen
Geflüchtete aus der Ukraine treffen derzeit in Hessen auf einen desolaten Wohnungsmarkt, auf dem sie es schwer haben werden, aus Sammelunterkünften in eine eigene Bleibe umzuziehen. Gleichzeitig offenbart die Krise aber auch, dass es in Hessen erheblichen Leerstand gibt: Bürger stellen nicht nur Gästezimmer und Schlafplätze auf der Couch zur Verfügung, sondern auch ganze Wohnungen, die schon längst hätten genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund und aus Anlass des Housing Action Day am 26. März fordert das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen die schwarz-grüne Koalition auf, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und schärfer gegen Gentrifizierung und Leerstand vorzugehen.
Um Verdrängung zu stoppen, muss die Landesregierung alle Möglichkeiten ausschöpfen, die das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes dafür bietet. Konkret geht es um den Genehmigungsvorbehalt, den Kommunen nach dem Baulandmobilisierungsgesetz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen haben. Dieser soll nach den Plänen der Landesregierung in Hessen nur für Gebäude mit sechs oder mehr Wohnungen eingeführt werden, obwohl dies nach den Vorgaben des Bundes schon ab drei Wohnungen möglich wäre. „Angesichts des Notstands auf hessischen Wohnungsmarkt ist es unverantwortlich, nicht alle Spielräume zu nutzen“, betont das Bündnis. „Das gilt auch für die Ausweisung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, in denen der Genehmigungsvorbehalt gilt. Darunter fallen derzeit nur 49 Gebiete, obwohl in Hessen in weit mehr Städten Wohnen unerschwinglich ist.“
Zudem muss das Land endlich den Kommunen die Möglichkeit geben, gegen Leerstand vorzugehen. Dazu ist eine entsprechende Landesverordnung nötig, die unter anderem auch die Städte Frankfurt, Wiesbaden, Kassel und Bad Nauheim fordern. „Solange das Land nicht aktiv wird, sind den Kommunen die Hände gebunden, den dringend benötigten Wohnraum nutzbar zu machen“, kritisiert das Bündnis, das Halbherzigkeit in der Wohnungspolitik auch an anderen Punkten sieht. So wird in der hessischen Bauordnung das Thema Barrierefreiheit nicht ausreichend berücksichtigt. Ernüchternd fällt auch die Bilanz im sozialen Wohnungsbau aus. „Das Land feiert es als Erfolg, dass die Zahl der Sozialwohnungen nicht weiter zurückgeht, sondern stagniert“, so das Bündnis Mietenwahnsinn: „Dabei fehlen noch immer zehntausende Sozialwohnungen in Hessen.“ Im Rahmen der aktuellen Novelle des Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) darf nicht die Chance verpasst werden, die Weichen hier neu zu stellen und es müssen endlich die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Zahl der Sozialwohnungen in Hessen massiv ausgeweitet wird.
Pressemitteilung vom 8. April 2021
Kommunen müssen sich für Mieter*innen einsetzen
Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen appelliert an die neugewählten Parlamente
Ein sofortiger besserer Schutz für Mieter*innen in der Corona-Pandemie und langfristige nachhaltige Konzepte für bezahlbaren Wohnraum für alle sollten zentrale Themen bei den Koalitionsverhandlungen sein, die nach der Kommunalwahl jetzt in den hessischen Städten, Gemeinden und Kreisen beginnen. Das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen appelliert an die lokale Politik ihre Möglichkeiten zu nutzen, um die finanziellen Folgen der Infektionsschutzmaßnahmen für Mieter*innen abzufedern. Viele Mieter*innen können durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes, Kurzarbeit oder aufgrund von Einkommensverlusten als Selbständige die ohnehin hohen Mieten oder ihre Nebenkosten nicht mehr bezahlen.
In dieser Ausnahmesituation sind die Kommunen aufgefordert, ihren Einfluss auf die kommunalen Wohnungsunternehmen und Energieversorger geltend zu machen, damit die folgenden Sofortmaßnahmen ergriffen werden: Alle Zwangsräumungen müssen ausgesetzt werden und es darf keine Energie- und Wassersperrungen geben. Weiter fordert das Bündnis Mietenwahnsinn einen Mietenstopp, der Mieterhöhungen über einem Prozent pro Jahr verhindert. Sammelunterkünfte für Geflüchtete oder kommunale Notunterkünfte für Wohnungslose müssen in der dritten Corona-Welle jetzt endlich aufgelöst werden, wenn geltende Standards, etwa zu Hygiene und Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden. Die Kommunen müssen sich neben Bund und Land dafür einsetzen, dass auch bei der Unterbringung von Arbeitskräften geltende Standards, etwa zu Hygiene- und Sicherheitsabstand, eingehalten werden.
Neben den Sofortmaßnahmen, die in der Corona-Pandemie erforderlich sind, hat das Bündnis Mietenwahnsinn-Hessen zur Kommunalwahl neun weitere Forderungen aufgestellt. Unter anderem sieht es die Kommunen in der Pflicht, über die öffentlichen Wohnungsunternehmen ausreichend bezahlbaren und sozialen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Pro Jahr müssen in Hessen mindestens 10.000 neue Sozialwohnungen geschaffen werden. Wohnraumzweckentfremdung und spekulativer Wohnraumleerstand müssen vor Ort unterbunden und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder in Büroräume erschwert bzw. verhindert werden. Der Mietanstieg muss wirksam und flächendeckend begrenzt werden. Für Haushalte im Sozialleistungsbezug müssen die tatsächlichen Mietkosten übernommen werden.
Das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen ist ein Zusammenschluss von mehr als 40 Mieter*innen-vereinen und -initiativen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Studierendenvertretungen und anderen Gruppen, die für ein solidarisches Miteinander einstehen. Es hat sich 2018 gegründet und fordert eine Wohnungspolitik, bei der Interessen der Mieter*innen im Vordergrund stehen und nicht die der Wirtschaft.
Schon im Vorfeld der Landtagswahl 2018 hat es einen Forderungskatalog entwickelt und die Landespolitik zum grundsätzlichen Umsteuern aufgefordert. Da sich die Probleme auf dem Wohnungsmarkt jedoch seitdem ungebremst weiter verschärfen, hat es inzwischen die Vergesellschaftung von renditeorientierter Wohnungskonzerne mit mehr als 3000 Wohneinheiten gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes als weitere Forderung ergänzt.
Pressemitteilung vom 27. Januar 2021
Sofortmaßnahmen für Mieter*innen in der Corona-Pandemie notwendig
Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen veröffentlicht Forderungen zur Kommunalwahl
Aus Anlass der Kommunalwahl hat das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen Forderungen an die Politik aufgestellt. Die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie notwendige Verlängerung des Lockdowns verschärft die Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter. Viele Mieter*innen können durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes oder durch Kurzarbeit die ohnehin hohen Mieten oder ihre Nebenkosten nicht mehr bezahlen. Das Bündnis Mietenwahnsinn-Hessen sieht neben Bund und Land die Kommunalpolitik in der Pflicht, sich für einen besseren Schutz der Mieter*innen in der Corona-Krise einzusetzen.
Aus Sicht des Bündnisses sind die Kommunen aufgefordert, ihren Einfluss auf die kommunalen Wohnungsunternehmen und Energieversorger geltend zu machen, damit die folgenden Sofort-Maßnahmen ergriffen werden: Alle Zwangsräumungen müssen ausgesetzt werden und es darf keine Energie- und Wassersperrungen geben. Weiter fordern wir einen Mietenstopp, der Mieterhöhungen über einem Prozent pro Jahr verhindert. Der Kündigungsschutz für Mieter*innen muss gestärkt werden, zumindest müssen die Corona-Sonderregelungen, die Ende Juni 2020 ausgelaufen sind, wieder in Kraft treten. Sammelunterkünfte für Geflüchtete oder kommunale Notunterkünfte für Wohnungslose müssen in der Corona-Krise schnellstmöglich aufgelöst werden, wenn geltende Standards, etwa zu Hygiene und Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden.
Die Kommunen müssen sich neben Bund und Land dafür einsetzen, dass auch bei der Unterbringung von Arbeitskräften geltende Standards, etwa zu Hygiene- und Sicherheitsabstand, eingehalten werden. Der Arbeitsschutz muss landesseitig gestärkt und die Kontrollen müssen verschärft werden. Die Kommunen sind aufgefordert, das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz stärker zu nutzen, um gegen Wohnungsmissstände vorzugehen. Dazu muss die kommunale Wohnungsaufsicht personell aufgestockt werden.
Neben den Sofortmaßnahmen, die in der Corona-Pandemie erforderlich sind, hat das Bündnis Mietenwahnsinn-Hessen zur Kommunalwahl neun weitere Forderungen aufgestellt. Unter anderem sieht es die Kommunen in der Pflicht, über die öffentlichen Wohnungsunternehmen ausreichend bezahlbaren und sozialen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Pro Jahr müssen mindestens 10.000 neue Sozialwohnungen geschaffen werden. Wohnraumzweckentfremdung und spekulativer Wohnraumleerstand müssen vor Ort unterbunden und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder in Büroräume erschwert bzw. verhindert werden. Der Mietanstieg muss wirksam und flächendeckend begrenzt werden. Für Haushalte im Sozialleistungsbezug müssen die tatsächlichen Mietkosten übernommen werden.
Das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen ist ein Zusammenschluss von mehr als 40 Mieter*innen-vereinen und -initiativen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Studierendenvertretungen und anderen Gruppen, die für ein solidarisches Miteinander einstehen. Es hat sich 2018 gegründet und fordert eine Wohnungspolitik, bei der Interessen der Mieter*innen im Vordergrund stehen und nicht die der Wirtschaft.
Schon im Vorfeld der vorigen Landtagswahl hat es einen Forderungskatalog entwickelt und die Landespolitik zum grundsätzlichen Umsteuern aufgefordert. Da sich die Probleme auf dem Wohnungsmarkt jedoch seitdem ungebremst weiter verschärfen, hat es inzwischen die Vergesellschaftung von renditeorientierter Wohnungskonzerne mit mehr als 3000 Wohneinheiten gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes als weitere Forderung ergänzt.
Forderungspapier zur Kommunalwahl (PDF)
Pressemitteilung vom 19. Juni 2020
Corona-Pandemie verschärft die Situation auf dem Wohnungsmarkt
Sofortmaßnahmen zum Mieterschutz und in Sammelunterkünften sind nötig
Die Corona Krise hat weitreichende wirtschaftliche und soziale Auswirkungen. Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Umsatzausfälle führen bei vielen Menschen zu finanziellen Engpässen. Vor allem Haushalte, die schon vor der Krise horrende Wohnkosten nur mit Mühe schultern konnten, werden ihre Miete nicht mehr zahlen können. Es drohen Kündigungen und der Verlust von Wohnungen. Zudem wird immer deutlicher, dass in beengte Sammelunterkünfte kein Infektionsschutz möglich ist. Menschen, die in solch prekären Verhältnissen leben, werden einem unzumutbaren Krankheitsrisiko ausgesetzt und Sammelunterkünfte können Hotspots bei der Ausbreitung des Virus werden. Das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen fordert die Landesregierung auf, beide Probleme nicht länger zu ignorieren, sondern unverzüglich anzugehen.
Die Regelungen der Bundesregierung zum Schutz von Mieter*innen in der Corona-Pandemie werden zwar voraussichtlich nicht wie zunächst geplant schon Ende Juni 2020 auslaufen, sondern bis Ende September 2020 gelten. Dies reicht aber bei Weitem nicht aus. Der Kündigungsschutz aufgrund Corona-bedingter Mietausfälle muss mindestens bis Ende des Jahres 2020 verlängert werden. Das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen kritisiert außerdem, dass die Mietschulden lediglich bis Ende Juni 2022 gestundet werden sollen. Ob Betroffene sie bei der jetzt einsetzenden starken Rezession bis dahin abtragen können, ist fraglich. Menschen, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Not geraten sind, müssen besser finanziell unterstützt und vor Kündigung geschützt werden. Dafür muss der Zugang zu Wohngeld und Kosten der Unterkunft erleichtert werden. Um Härten abzufangen, sollte die Einführung eines staatlichen Solidarfonds geprüft werden. Die Kosten der Krise dürfen nicht einseitig den Mieter*innen aufgebürdet werden, sondern es müssen insbesondere auch große renditeorientierte Wohnungskonzerne, die weiterhin deutliche Gewinne machen, zur Finanzierung herangezogen werden.
Die hessische Landesregierung ist zudem aufgefordert, unverzüglich einen Mietendeckel einzuführen, um den Mietanstieg zu begrenzen und den Mieter*innen eine Atempause zu verschaffen. Der Mietendeckel muss zunächst für fünf Jahre in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. „Das Konjunkturprogramm des Landes muss eingesetzt werden, um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Städten und Ballungsräumen zu reduzieren“, fordert das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen weiter. Es setzt sich dafür ein, dass pro Jahr mindestens 10.000 Sozialwohnungen zusätzlich in Hessen geschaffen werden.
Sammelunterkünfte etwa für Geflüchtete und kommunale Notunterkünfte für Wohnungslose müssen schnellstmöglich aufgelöst, wenn die Schutzmaßnahmen, die für alle anderen Menschen auch gelten, nicht wirksam umgesetzt werden können. Dann müssen die Menschen dezentral untergebracht werden. Die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie notwendigen Abstands- und Hygienestandards müssen auch bei der Unterbringung der genannten Personengruppen gewährleistet werden. In Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete leben viele Menschen, die längst einen Anspruch auf eine eigene Wohnung haben, jedoch auf dem leeren und überteuerten Wohnungsmarkt fast chancenlos sind.
Hinsichtlich der Sammelunterkünfte von Arbeitskräften – etwa in der Fleischindustrie, im Baugewerbe und in der Landwirtschaft – fordert das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen eine Landesverordnung, die es den Arbeitsschutzbehörden ermöglicht, Abstands- und Hygienestandards nicht nur in den Arbeitsstätten, sondern auch in Unterkünften zu kontrollieren und Verstöße wirksam zu sanktionieren.
Pressemitteilung vom 27.03.2020
Corona-Schutzschirm für Mieter*innen ist unzureichend
Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen fordert Nachbesserungen und demonstriert online
Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie dürfen nicht einseitig den Mieter*innen aufgebürdet werden, sondern müssen in Härtefällen auch von renditeorientieren Wohnungsbaukonzernen mitgetragen werden. Das fordert das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen und beurteilt die Regelungen im Corona-Schutzschirm des Bundes als unzureichend. Das Paket sieht unter anderem vor, dass Mieter*innen, die aufgrund der Krise ihre Miete nicht mehr bezahlen können, für drei Monate vor Kündigung geschützt sind. Dieser Zeitraum ist viel zu kurz und müsste mindestens bis Ende September 2020 verlängert werden. Auch Gas-, Wasser- und Stromsperren müssen bis zu diesem Zeitpunkt ausgesetzt werden.
Hauptkritikpunkt ist, dass Mietschulden lediglich gestundet und bis 30. Juni 2022 inklusive Zinsen zurückgezahlt werden müssen. „Das werden viele Mieter*innen nicht schaffen. Wer schon vor der Pandemie die horrenden Mieten gerade so schultern konnte, hat dafür keine Rücklagen. Wer jetzt in Kurzarbeit nur noch 60 Prozent des Einkommens hat, oder arbeitslos wird, kann später keine Mietrückstände abstottern.“
Um individuelle Härten abzufangen, sollte ein staatlicher Fonds eingerichtet werden für die Personen, die während der Corona-Krise Mietschulden anhäufen und diese auch nach dem 30. Juni 2022 nicht bezahlen können. Dieser könnte auch Selbstnutzer*innen sowie Wohnungsunternehmen, private Vermieter*innen und Genossenschaften, die durch Einkommens- bzw. Mietausfälle Gefahr laufen, ihre Kredite nicht bedienen zu können, mit zinslosen Überbrückungskrediten unterstützen
Nach den Regelungen des Corona-Schutzschirms sind für drei Monate lediglich Kündigungen und Räumungen ausgeschlossen, die direkt auf Einkommenseinbußen aufgrund der Pandemie zurückzuführen sind. Dabei ist es eine zu hohe bürokratische Hürde, dass Mieter*innen diesen kausalen Zusammenhang im Einzelfall belegen müssen. Kündigungen aus anderen Gründen wie zum Beispiel wegen Eigenbedarfs sind dagegen weiterhin zulässig. Auch hier sind Nachbesserungen dringend erforderlich. „Wir fordern ein Moratorium für alle Kündigungen und Räumungen mindestens bis zum Jahresende“, so das Bündnis: „In dieser unsicheren Zeit ist es nicht zumutbar, auf Wohnungssuche zu gehen oder einen Umzug zu organisieren.“
Dringend erforderlich sind jetzt auch in Hessen schnelle Lösungen für die Unterbringung von Obdachlosen und Personen, die zur Risikogruppe für einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung gehören und in Sammelunterkünften leben. In Berlin werden Obdachlose in Jugendherbergen untergebracht, in London in derzeit leerstehenden Hotels. Hier sind die Verantwortlichen in Land und Kommunen aufgefordert, aktiv zu werden.
Damit auf die Corona-Krise keine Wohnungskrise folgt, reichen Sofortmaßnahmen nicht aus, es ist vielmehr ein grundlegendes Umsteuern in der Wohnungspolitik erforderlich. „In der aktuellen Situation rächt es sich, dass die Versorgung mit Wohnraum nicht Teil der sozialen Daseinsvorsorge ist, sondern dem freien Markt überlassen wurde“, so das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen.
Zu den Forderungen des Bündnisses gehört die Einführung eines hessenweiten Mietendeckels für zunächst fünf Jahre, ein Verbot von Wohnraumzweckentfremdung und spekulativem Wohnraumleerstand, mehr Sozialen Wohnungsbau, eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit und die Vergesellschaftung von renditeorientierten Wohnungskonzernen mit mehr als 3.000 Wohneinheiten gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes als letztes Mittel.
Am morgigen Samstag wollte das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen in Frankfurt, Darmstadt, Marburg, Wiesbaden und Kassel diesen Forderungen mit vielfältigen Aktionen im Rahmen des europaweiten Housing-Action-Day Nachdruck verleihen. Dieser Protest kann aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant stattfinden, wird aber in die Sozialen Medien verlegt.
Alle Forderungen des Bündnisses #Mietenwahnsinn-Hessen:
http://mietenwahnsinn-hessen.de/forderungen/
Informationen zum Housing-Action-Day:
https://www.housing-action-day.net/
Bericht zum Thema auf Spiegel.de
Pressemitteilung vom 31.Oktober 2019
Mieten deckeln und Wohnraumzweckentfremdung stoppen
Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen fordert Land zum Handeln auf
Dass die hessische Landesregierung nach wie vor wirksame staatliche Intervention ablehnt, um den durch Spekulation völlig überhitzten Wohnungsmarkt zu regulieren, stößt beim Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen auf Verständnislosigkeit und Empörung. In Hessen sind gesetzliche Regelungen gegen Wohnraumzweckentfremdung überfällig, wie sie von den Oppositionsfraktionen SPD und DIE LINKE im Landtag erneut gefordert wurden. Der Ballungsraum um Frankfurt hat nach München die zweithöchsten Mieten. Nicht nur die Mietsteigerung hält in Hessen ungebremst an, auch der deutschlandweite Preisindex für Wohnungen und Häuser liegt um 10 Prozent über dem Wert von 2018. In dieser Situation muss den Mietern mit einem Mietendeckel zumindest eine Atempause verschafft werden.
Zudem muss das Land unterbinden, dass der Wohnraumleerstand weiter wächst, weil Investoren Immobilien als Geldanlage kaufen und aus Spekulationsgründen ungenutzt lassen. Das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen fordert die Landesregierung auf, unverzüglich eine grundsätzliche Kursänderung in der Wohnungspolitik einzuleiten. Planungen, wie zum Beispiel der Frankfurter Bogen, könnten frühestens in 20 Jahren zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt führen.
Wohnungsbauminister Tarek Al Wazir darf die Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt nicht länger kleinreden. Um den sozialen Frieden zu sichern, braucht es nicht nur einen Mietendeckel und gesetzliche Regelungen gegen Wohnraumzweckentfremdung und Leerstand. Auch die Vergesellschaftung von renditeorientierten Wohnungskonzernen mit mehr als 3000 Wohneinheiten gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes als letztes Mittel gehört zu den Forderung des Bündnisses #Mietenwahnsinn-Hessen.
Globaler Klimastreik am 20. September. Wir sind in Frankfurt dabei!
Am 20. September beteiligt sich das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen an den Aktionen des Globalen Klimastreiks in Frankfurt mit einem eigenen Block auf der Demonstration ab 12 Uhr an der Alten Oper. Im Gepäck haben wir das große „Mietenwahnsinn stoppen!“ -Transpi der letzten Demo. Es geht darum zu zeigen, dass die Forderung nach Ökologie und bezahlbaren Mieten nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen und unserer Bündnis-Forderung nach ausreichenden Grün- und Freiflächen sowie kulturellen Freiräumen als Basis lebenswerter Wohnverhältnisse Ausdruck zu verleihen. Kommt zahlreich und verbreitet den Aufruf.
Im Anschluss an die Demonstration gehen wir gemeinsam zur Auftaktveranstaltung “ Luxusgut statt Menschenrecht – warum wir uns diese Wohnungspolitik nicht mehr leisten können“ der Konferenz „Kommunen und Wohnen“ im DGB-Haus um 19 Uhr. Für die Konferenz noch nicht angemeldet? Jetzt hier nachholen!
Landespressekonferenz am 20. August 2019
Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen wirft Landesregierung Untätigkeit vor
Gegen Wohnraumzweckentfremdung und spekulativen Leerstand
Ein Gesetz zum Verbot von Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung, einen hessenweiten Mietendeckel und die Vergesellschaftung von renditeorientierten Wohnungskonzernen gemäß Artikel 15 GG als letztes Mittel gegen Mietenexplosion und Wohnungsnot. Das sind einige der Forderungen, die das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen am heutigen Montag in Wiesbaden vorgestellt hat.
Das von über 40 Initiativen, Vereinen, Gewerkschaften und Verbänden getragene Bündnis wirft der Landesregierung und auch einigen Kommunen Untätigkeit vor. Anlässlich der Landtagsanhörung zweier Gesetzentwürfe der Fraktionen DIE LINKE und SPD zum Verbot von Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung, weist es darauf hin, dass mit einem solchen Gesetz in anderen Städten wie etwa München mehrere tausend Wohnungen für den Markt zurückgewonnen werden konnten. Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen erklärt: „Wir fordern die Landesregierung auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und umgehend ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Kommunen dazu ermächtigt, gegen spekulativen Leerstand und Zweckentfremdung vorzugehen. Außerdem muss die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter kommunalen Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Ein solches Gesetz würde dazu beitragen, die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern zu reduzieren.“
Das Bündnis kritisiert die Landesregierung auch wegen der Formfehler bei der Erstellung der hessischen Mietpreisbremse, die dazu führten, dass diese im März 2018 vom Landgericht Frankfurt für unwirksam erklärt wurde und erst im Juli 2019 in überarbeiteter Form in Kraft treten konnte. Jahrelang konnten dadurch bei Neuvermietung die Mieten in Hessen ungebremst steigen. Daher spricht sich das Bündnis nun für einen hessenweiten Mietendeckel aus. “Dieser Mietendeckel soll zunächst für fünf Jahre gelten, in dieser Zeit werden die Mieten eingefroren. Zeit, die für das Umsteuern in der Wohnungspolitik genutzt werden muss“, so Conny Petzold, von der Initiative „Stadt für Alle! Frankfurt“. “Dabei fordern wir die Festlegung von Mietobergrenzen, die sich an örtlichen Mietspiegeln orientieren und zur Senkung von überhöhten Bestandsmieten genutzt werden.“
Das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen hatte bereits vor der Landtagswahl im vorigen Herbst einen Forderungskatalog entwickelt. Da sich die Probleme auf dem Wohnungsmarkt seitdem ungebremst weiter verschärfen, hat es nun die Vergesellschaftung von großen Wohnungsbeständen als weitere Forderung ergänzt. „Um die derzeitige Mietenexplosion aufzuhalten, ist die Vergesellschaftung renditeorientierter Wohnungskonzerne mit mehr als 3000 Wohneinheiten gemäß Artikel 15 als letztes Mittel zu nutzen. Dieser Artikel ist genau wegen einer Situation, wie wir sie jetzt erleben, ins Grundgesetz aufgenommen worden“, erläutert Annette Wippermann vom PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Hessen. Allein der Dax-Konzern Vonovia, Deutschlands größter Vermieter, hat in der ersten Jahreshälfte gut eine Milliarde an Mieten eingenommen, das bedeutet ein Plus von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Profite auf Kosten der Mieter*innen sind nicht mehr tragbar und führen zu sozialen Verwerfungen in der Gesellschaft.
Gert Reeh, Vorsitzender beim Mieterbund Hessen warnt davor, das nach den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz erarbeitete Modell zur Berechnung der Grundsteuer eins zu eins umzusetzen. „Das wollen wir auf keinen Fall! Die Folge wären nämlich weitere – versteckte – Mieterhöhungen über die Betriebskosten in den ohnehin schon teuren Ballungsgebieten und Universitätsstädten. Wir fordern daher vom Gesetzgeber, die Umlegung der Grundsteuer aus der Betriebskostenverordnung herauszunehmen“. Reeh befürchtet, dass die Städte und Gemeinden die Reform dazu nutzen könnten, ihre Einnahmen zu erhöhen. Daher appelliert er an alle hessischen Städte und Gemeinden, die Hebesätze nicht weiter zu erhöhen. „Bei vermieteten Wohnungen haben in der Regel die Mieter die Erhöhung zu tragen, da die Grundsteuer regelmäßig an den Mieter weitergegeben wird. Dem Vermieter ist das also egal. Was nutzen Mietpreisbremse und Co, sowie Begründungen des Landes, alles dafür zu unternehmen, die Mieten stabil zu halten, wenn dann über die Nebenkosten versteckte Erhöhungen auf die Mieter zukommen?“
In den hessischen Städten und Ballungsräumen ist bezahlbarer Wohnraum Mangelware. Wie eine Studie des Pestel-Instituts vom Herbst 2018 aufzeigt, fehlten in Hessen Ende 2017 rund 80.000 Wohnungen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Wohnungen im unteren und mittleren, d.h. gefördertem Preissegment. Hochpreisige Wohnungen sind ausreichend vorhanden. Hessen liegt bei der Wohnraumversorgung auf dem letzten Platz unter den Flächenländern in Deutschland. Bis zum Jahr 2035 beträgt der zusätzliche Wohnungsbedarf in Hessen über 400.000 Wohnungen.
Das Bündnis #Mietenwahnsinn-Hessen lädt für Samstag, 21. September 2019, zu einem mietenpolitischen Ratschlag ein. Der Ratschlag findet von 14 bis 16 Uhr im Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstraße 248, 60320 Frankfurt am Main, statt. Der Ratschlag dient der Vernetzung wohnungspolitischer Initiativen in Hessen.
Programm unter: www.kommunenkonferenz.de